Coronaschutzverordnung!
Liebe Sportfreunde,
es ist wieder soweit, die Coronaschutzverordnung wurde erneut aktualisiert, hierbei wurden weitere Lockerungen umgesetzt.
Die Verordnung gilt nun bis einschließlich 11.08.2020, für die Sportstätten gelten ab 15.07.2020 folgende Änderungen:
Sportfeste und ähnliche Sportveranstaltungen sind bis mindestens zum 31.10.2020 untersagt.
* Sportstätten (Sportplätze und Sporthallen) dürfen von bis zu 300 Zuschauer (!) betreten werden, wenn Abstandsregeln beachtet werden und Rückverfolgungen gewährleistet sind; ein besonderes Hygiene- und Infektionsschutzkonzept ist hierfür nicht erforderlich.
Im Übrigen gelten weiterhin folgende Einschränkungen, u.a.:
· Einbahnstraßen-Regelung beim Betreten und Verlassen der Sportstätte
· Anwesenheitsliste für jede Nutzungszeit (mit 4-wöchiger Aufbewahrungsfrist)
· Abstandsregeln in Dusch- und Umkleideräume
Bleiben Sie gesund !!